Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der
wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den
Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum
oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
(§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden
anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn
Personen geschädigt werden, können extrem hohe
Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.
Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt,
wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit,
werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet
die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.