Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen.
Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung
oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen. Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation
durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung
absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschades entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.
Kleine Betriebsunterbrechung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung.
Mittlere Betriebsunterbrechung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Große Betriebsunterrbrechung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe. Sonderregelungen zu Versicherungssummen können vereinbart werden.