BETRIEBSUNTERBRECHUNG

Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Besonders wichtig:

SCHÄDEN MINIMIEREN


Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen. Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschades entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.

Für wen eignet sich die Versicherung?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.

KBU

Kleine Betriebsunterbrechung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung.

MBU

Mittlere Betriebsunterbrechung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

GBU

Große Betriebsunterrbrechung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe. Sonderregelungen zu Versicherungssummen können vereinbart werden.

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